Vorrang für Radfahrende am Ringgleis? |
Veröffentlicht von am 25.10.2022 |
Prüfauftrag der Grünen aus Sicht des AKR nicht zielführend
Mitte Oktober hat der städtische Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragswesen (AMTA) auf Antrag der Grünen einen Prüfauftrag beschlossen, wonach am westlichen Ringgebiet bis zu den Sommerferien 2023 mindestens drei Ringgleiskreuzungen benannt und ausgeplant werden sollen, an denen das Ringgleis Vorrang vor dem (Auto-)Verkehr querender Straßen haben soll.
Der Antrag/Beschluss des AMTA ist aus Sicht des AK Ringgleis (AKR) in mehrfacher Hinsicht nicht zielführend:
1. Gefährliche Beschleunigung des Radverkehrs
Infolge der Asphaltierung des Ringgleisweges und mit der Zunahme von E-Bikes haben die Fahrgeschwindigkeiten der RadlerInnen in den letzten zwei Jahren bereits erkennbar zugenommen. Die Folge: vermehrte Überholvorgänge und längere Bremswege sowie - daraus resultierend - vermehrte Gefährdungen von FußgängerInen, Joggern und spielenden Kindern. Bei einer Bevorrechtigung des Radverkehrs würden die Geschwindigkeiten weiter steigen. Damit dürften die Gefahren beim Queren der Straßen – anders als von den Antragstellern beabsichtigt – eher zunehmen. Damit einher ginge auch eine Erhöhung des Unfallrisikos.
2. Der Ringgleisweg ist für alle da!
Der Ringgleisweg ist weder ein Radschnellweg noch Teil einer Veloroute, sondern ein beliebter naturnaher Freizeitraum. Das soll er aus Sicht des AKR auch bleiben. Für Kinder ist er ein Schutzraum (auf Schulwegen und beim Spielen), für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ein Weg, wo man sich auch einmal ausruhen kann und für "Gassigeher" ein Areal, wo sich auch Hunde einmal tollen können.
Weiter erhöhte Radlergeschwindigkeiten würden die Aufenthaltsfunktion des Ringgleisweges nachhaltig beeinträchtigen und dessen Attraktivität vermindern.
3. Derzeitige Gestaltung der Querungsstellen ist o.k.
Die derzeitige Gestaltung der Querungsstellen mit Baumtoren, Einengungen und Materialwechsel im Fahrbahnbereich ist aus Sicht des AKR verkehrssicher, übersichtlich und für alle VerkehrsteilnehmerInnen nachvollziehbar. Der querende Kfz-Verkehr ist mengenmäßig i.d.R. gering und fährt i.A. situativ angepasst. An den Querungsstellen der Nebenstraßen gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h. Unfälle sind dort nicht bekannt. Bei den querenden Straßen handelt es sich oft um Fahrradstraßen (Triftweg, Kälberwiese, Kreuzstr.). Eine Umkehrung der seit über 10 Jahren bestehenden und gewohnten Vorrangverhältnisse würde unnötige Planungskosten verursachen und div. Umbauten erfordern.
4. Vorrangregelung muss plausibel sein
Eine Umkehrung der heutigen Vorrangregelungen am Ringgleisweg müsste plausibel sein. Dies setzt ein ganztägig hohes Radverkehrsaufkommen auf dem Ringgleis voraus. Nach den langjährigen Verkehrszählungen des AKR ist dies jedoch nicht der Fall. Das Verkehrsaufkommen schwankt nicht nur jahreszeitlich, sondern auch im Tagesverlauf stark.
Bei höherem KFZ-Aufkommen würde der Radler-Vorrang vermutlich nicht genügend beachtet werden; dies könnte zu „Rechthabereien“ führen.
5. Einheitliche Lösung besser verständlich
Mit der Bevorrechtigung des Radverkehrs an drei Stellen würde ein Wechsel von Vorrang und Nachrang entstehen. Erfahrungsgemäß erfordert das eine höhere mentale Anpassung der Verkehrsteilnehmer als bei der jetzigen einheitlichen Lösung. Ein längerer Eingewöhnungsprozess aller Beteiligten wäre unvermeidlich; er müsste von der Stadt informationsseitig „flankiert“ werden.
Aus den genannte Gründen fordert der AKR den AMTA auf, seinen Prüfauftrag zurückzunehmen. Es gibt wahrlich wichtigere „Baustellen“ zur Förderung des Radverkehrs in BS, um den Anschluss auf dem Weg zur Zukunft nicht zu verpassen!
(Zuletzt geändert am: 25.10.2022 um 11:21)
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